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Steuern

Grund- und Gewerbesteuer

 

Hebesatz Grundsteuer A (Landwirtschaft): 320 v.H.
Hebesatz Grundsteuer B: 320 v.H.
Hebesatz Gewerbesteuer:  350 v.H.


 

Hundesteuer

 

pro Hund jährlich:

1. Hund 40,-- €
2. Hund 50,-- €
jeder weitere Hund 80,-- €

 

 

pro Kampfhund jährlich:                                                  

Kategorie I 620,-- €
Kategorie II  
1. Hund 100,-- €
2. Hund 125,-- €
jeder weitere Hund 200,-- €

 

Stand: 10.03.2022

 

Rund um das Thema Steuern
Die Gemeindesteuern bestehen aus den Realsteuern (dies sind die Grundsteuer A - für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, die Grundsteuer B - für bebaute und bebaubare Grundstücke und die Gewerbesteuer) und der Hundesteuer.

 

Die Grundsteuer und die Gewerbesteuer werden aufgrund von Bundesgesetzen erhoben. Dadurch sollen eine einheitliche Belastung der Grundstückseigentümer und der Gewerbebetriebe gewährleistet werden. Allerdings verbleibt den Gemeinden das Recht zur Festsetzung eigener Hebesätze. Die Gemeinden können daher die Höhe der Realsteuern entscheidend beeinflussen.

 


Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine objektbezogene Steuer. Sie bezieht sich ausschließlich auf den Wert des Grundstückes einschließlich der darauf errichteten Gebäude. Die persönlichen Verhältnisse des Grundstückseigentümers spielen bei der Berechnung der Steuer keine Rolle.

 

Grundlage für die Berechnung ist der „Einheitswert“. Dieser wird von den Finanzämtern festgesetzt. Er spiegelt den Wert des Grundstückes und der darauf befindlichen Gebäude zu den Wertverhältnissen am 01.01.1974 wider. Aus dem Einheitswert errechnet das Finanzamt den „Grundsteuermessbetrag“. Die rechtlichen Vorgaben hierzu sind im Grundsteuergesetz detailliert geregelt. Für die Festsetzung der Grundsteuer ist dann die Gemeinde zuständig. Die Steuer errechnet sich aus der Multiplikation des Grundsteuermessbetrags mit dem Hebesatz. Der Hebesatz wird vom Gemeinderat festgesetzt.

 

Bitte beachten: Im Jahr 2022 wird die Grundsteuer reformiert. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Grundsteuerreform“.

 

 

Gewerbesteuer
Der Gewerbesteuer unterliegt grundsätzlich jeder Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen. Der Gewerbesteuer unterliegen nicht die Freien Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Ärzte) und die land- und forstwirtschaftliche Betätigung. Steuerschuldner ist der Unternehmer. Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag.

 

Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder des Körperschaftssteuergesetzes ermittelte Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, der um bestimmte Beträge vermindert oder erhöht wird. Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt in der Weise, dass zunächst vom Finanzamt ein Steuermessbetrag festgesetzt wird. Dieser Steuermessbetrag wird ermittelt durch die Multiplikation des Gewerbeertrages mit einer sog. Steuermesszahl, wobei noch verschiedene Freibeträge berücksichtigt werden. Unterhält ein Unternehmen mehrere Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden, so wird der Steuermessbetrag vom Finanzamt aufgeteilt. In aller Regel erfolgt die Aufteilung im Verhältnis der Arbeitslöhne in den einzelnen Betriebsstätten.

 

Die Gewerbesteuer wird, wie auch die Grundsteuer, von der Gemeinde festgesetzt. Hierbei wird der Steuermessbetrag mit dem vom Gemeinderat festgelegten Hebesatz multipliziert.

 

 

Steuerbeteiligungen
Die Städte und Gemeinden erhalten feste Anteile an folgenden Bundes- und Landessteuern:
Einkommensteuer
Umsatzsteuer
Grunderwerbsteuer
Kfz-Steuer
Schlüsselzuweisungen
und weitere

 

 

 

Ansprechpartnerin bei weiteren Fragen
Katrin Schmuck
Rathaus Laufach,  Zimmer R1-07
Telefon                    941-12
Telefax                    941-27
E-Mail                    katrin.schmuck@laufach.de

 

 


                                                      
                                                                         
                                                                         

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