Lupe

Rathaus & Politik

Verwaltung

Unsere Mitarbeiter

Kontakt & Öffnungszeiten

Bankverbindung Gemeinde Laufach

Dienstleistungen

Formulare & Onlineanträge

Schadensmeldung

Ausschreibungen

Bayernportal

Ortsrecht

Fundbüro

Politik & Wahlen

Ratsinformationssystem

Ortsjugendrat

Wahlen

Laufach hilft

Spenden und Sozialfond

Ortsgeschichte

Einwohnerentwicklung

Wirtschaftliche Entwicklung

Aus der Geschichte von Laufach

Aus der Geschichte von Frohnhofen

Aus der Geschichte von Hain

Stellenangebote

Jobs

Ausbildung & Praktikum

Kommunale Allianz WestSPEssart

Gründung

Mitglieder

Neues aus dem WESPEland

Kontakt

Feuerwehr

Feuerwehr Gemeinde Laufach

First Responder

Leben in Laufach

Unsere Gemeinde

Lage

Zahlen, Daten & Fakten

Städtepartnerschaft

Einkaufen vor Ort

Fairtrade Gemeinde

Amts- und Mitteilungsblatt

Nahverkehr

Ver- und Entsorgung

Stromversorgung

Wasser- / Abwasserversorgung

Abfallentsorgung

Problemabfälle & Schadstoffe

Glas & Dosencontainer

Recyclinghof

Bio- und Grünabfälle

Erdaushubdeponie

Belloo Stationen

Freizeit & Sport

Hallenbad

Sportstätten

LafDischFit

Nordic Walking

Spiel- und Bolzplätze

Radwege & WaldErfahren

Wandern rund um Laufach

Eisenbahnerlebnis Spessartrampe

Erfrischungsstation Schwarzkopftunnel

Bildung, Kultur & Vereinsleben

Laufacher Vereine

Vereintes Haus – ehem. Mainzer Amtshaus

Schule

Musikschule

VHS

Bücherei

Kulturwege

Kulturherbst

Familie, Kinder, Jugend & Senioren

Kinderkrippen & Kindergärten

Mittagsbetreuung

Ferienbetreuung

Jugendtreff

Seniorenpflege Laufach

Nachbarschaftshilfe

Seniorentagesstätte

Haus Nebenan

Gesundheit

Ärzte & Apotheken

Pflegedienste

Kirchliches Leben & Friedhöfe

Kirchliches Leben

Friedhöfe in Laufach

Naturfriedhof Bischling im Spessart

Tourismus

Übernachtung

Gaststätten

Bauen & Wirtschaft

Bauen & Wohnen

Baugrundstücke

Bebauungspläne

Bodenrichtwerte

Wirtschaftsstandort

Breitbandversorgung

Ortsplan

HWK

IHK

Firmenliste

Klimafreundliches Laufachtal

Solarpark Laufach

LED-Innenbeleuchtung Rathaus

LED-Beleuchtung im Ortsgebiet

Umrüstung der Schulsporthallenbeleuchtung auf hocheffiziente LED-Technik

Photovoltaikanlage Schule und Hallenbad

Photovoltaikanlage Rathaus / Feuerwehrhaus

Photovoltaikanlage Bauhof

BHKW Hallenbad

Nahwärmeverbund Rathaus und Feuerwehrhaus

Laufach summt

E-Mobilität

Steuern & Abgaben

Steuern

Gebühren

Abgaben

Grundsteuerreform

Startseite > Bauen & Wirtschaft > Steuern & Abgaben > Steuern

Steuern

Grund- und Gewerbesteuer

 

Hebesatz Grundsteuer A (Landwirtschaft): 320 v.H.
Hebesatz Grundsteuer B: 320 v.H.
Hebesatz Gewerbesteuer:  350 v.H.


 

Hundesteuer

 

pro Hund jährlich:

1. Hund 40,-- €
2. Hund 50,-- €
jeder weitere Hund 80,-- €

 

 

pro Kampfhund jährlich:                                                  

Kategorie I 620,-- €
Kategorie II  
1. Hund 100,-- €
2. Hund 125,-- €
jeder weitere Hund 200,-- €

 

Stand: Dezember 2024

 

Rund um das Thema Steuern
Die Gemeindesteuern bestehen aus den Realsteuern (dies sind die Grundsteuer A - für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, die Grundsteuer B - für bebaute und bebaubare Grundstücke und die Gewerbesteuer) und der Hundesteuer.

 

Die Grundsteuer und die Gewerbesteuer werden aufgrund von Bundesgesetzen erhoben. Dadurch sollen eine einheitliche Belastung der Grundstückseigentümer und der Gewerbebetriebe gewährleistet werden. Allerdings verbleibt den Gemeinden das Recht zur Festsetzung eigener Hebesätze. Die Gemeinden können daher die Höhe der Realsteuern entscheidend beeinflussen.

 


Grundsteuer


Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer, d.h. für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des Bewertungsgesetzes muss Grundsteuer bezahlt werden. Das bedeutet, dass z.B. Wohngrundstücke, gewerblich genutzte Grundstücke, Flächen der Land- und Forstwirtschaft sowie Erbbaurechte der Grundsteuer unterliegen. Sie ist nicht an die persönlichen Verhältnisse der jeweiligen Eigentümerin bzw. des jeweiligen Eigentümers, sondern an das jeweilige Objekt (Grundstück bzw. Betrieb der Land- und Forstwirtschaft) gebunden.

Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A (agrarisch) für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Grundsteuer B (baulich) für bebaute bzw. bebaubare Grundstücke.

 

Weitere Informationen zur Grundsteuer finden Sie in der Rubrik „Grundsteuerreform“

 

 

Gewerbesteuer
Der Gewerbesteuer unterliegt grundsätzlich jeder Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen. Der Gewerbesteuer unterliegen nicht die Freien Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Ärzte) und die land- und forstwirtschaftliche Betätigung. Steuerschuldner ist der Unternehmer. Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag.

 

Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder des Körperschaftssteuergesetzes ermittelte Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, der um bestimmte Beträge vermindert oder erhöht wird. Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt in der Weise, dass zunächst vom Finanzamt ein Steuermessbetrag festgesetzt wird. Dieser Steuermessbetrag wird ermittelt durch die Multiplikation des Gewerbeertrages mit einer sog. Steuermesszahl, wobei noch verschiedene Freibeträge berücksichtigt werden. Unterhält ein Unternehmen mehrere Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden, so wird der Steuermessbetrag vom Finanzamt aufgeteilt. In aller Regel erfolgt die Aufteilung im Verhältnis der Arbeitslöhne in den einzelnen Betriebsstätten.

 

Die Gewerbesteuer wird, wie auch die Grundsteuer, von der Gemeinde festgesetzt. Hierbei wird der Steuermessbetrag mit dem vom Gemeinderat festgelegten Hebesatz multipliziert.

 

 

Steuerbeteiligungen
Die Städte und Gemeinden erhalten feste Anteile an folgenden Bundes- und Landessteuern:
Einkommensteuer
Umsatzsteuer
Grunderwerbsteuer
Kfz-Steuer
Schlüsselzuweisungen
und weitere

 

 

 

Ansprechpartnerin bei weiteren Fragen
Katrin Schmuck
Rathaus Laufach,  Zimmer R1-07
Telefon                    941-12
Telefax                    941-27
E-Mail                    katrin.schmuck@laufach.de

 

 


                                                      
                                                                         
                                                                         

Pfeil

Gemeinde Laufach

Anschrift

Gemeinde Laufach
Raiffeisengasse 4
63846 Laufach

Sprechstunden des Bürgermeisters

Nach Vereinbarung –
Telefon: 06093 941-17

Kontakt

Mail: info@laufach.de
Tel. Nr: 06093 9410
Fax: 06093 94127

Wir sind für Sie da

Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung!

Wappen von Laufach

Gemeinde Laufach

Impressum

Datenschutz

Mitarbeiter

News

Made by

Logo von Mediaatrium